Wildtierschutz am Chäserrugg
Spuren im Schnee, eine Bewegung im Wald: In der Bergwelt der Churfirsten geniessen nicht nur Wintersportler die Ruhe sondern auch die Wildtiere, welche hier ihren Lebensraum haben. Weil gerade im Winter die Energiereserven der Wildtiere kleiner sind, ist es wichtig, dass Schneesportlerinnen und Schneesportler die Ruhezonen respektieren und auf Anzeichen von Tieren achten.
Wildtiere im Winter
Wildtiere wie Gämse, Rothirsche oder auch das Alpenschneehuhn haben ihren natürlichen Lebensraum auf den Weiden der Churfirsten. In den Sommermonaten lassen sich ausserdem Steinböcke auf der Hochebene Rosenboden beobachten und die Pfiffe von Murmeltiere hallen von den Felswänden zwischen den Churfirsten wieder.
Mit dem ersten Schnee ziehen sich einige Tiere für den Winterschlaf zurück, andere Tiere weichen in tiefere Lagen. Durch den Schnee wird das Nahrungsangebot knapper und die Wildtiere reduzieren ihren Energiebedarf durch weniger Bewegung und tiefere Herzschlagfrequenzen.
Muss ein Wildtier jedoch fliehen, kostet es das Tier viel Energie, was im Winter schnell lebensgefährlich werden kann. So verändert sich beispielsweise die Herzfrequenz und der Hormonpegel des Tieres. Kann dieser erhöhte Energieverbrauch anschliessend nicht mit Nahrung ausgeglichen werden, hat das fatale Folgen für das Tier.
Gemeinsam erholen dank Ruhezonen
Aus diesem Grund wurden Wildruhezonen errichtet, in welchen das Tier dem Namen entsprechend Ruhe findet. So hat es einen Rückzugsort, wo es nicht ständig dem Stress eines eventuell auftauchenden Wintersportlers ausgesetzt ist.
- Wildruhezonen und Wildtierschutzgebiete beachten: Sie bieten Wildtieren Rückzugsräume.
- Im Wald auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben: So können sich Wildtiere an den Menschen gewöhnen.
- Waldränder und schneefreie Flächen meiden: Sie sind die Lieblingsplätze der Wildtiere.
- Hunde an der Leine führen, insbesondere im Wald: Wildtiere flüchten vor frei laufenden Hunden.
Trichterprinzip im freien Gelände
Um möglichst keine Wildtiere zu stören, sollten Wintersportlerinnen und Wintersportler sich am Trichterprinzip orientieren. Wie der Name vermuten lässt, ist dabei ihr Bewegungsspielraum bei Abstieg oder Abfahrt trichterförmig.
Auf der obersten Ebene, in offenen Hängen oberhalb der Baum- und Waldgrenze, kann sich der Wintersportler relativ frei bewegen. Einzig felsige und schneefreie (apere) Flächen sollten gemieden werden, da dort Wildtiere oftmals Nahrung suchen.
Auf der mittleren Ebene beginnt die Baumgrenze, wo viele Wildtiere teils Nahrung und Schutz suchen. Deshalb reduziert sich hier der Bewegungspielraum trichterförmig auf den Wald zu.
Auf der untersten Ebene befindet sich der Wintersportler bereits am Waldrand oder sogar im Wald. Hier sollten ausgewiesenen Routen oder Wegen genutzt werden, da sich am Waldrand und in dessen lichten Teile besonders viele Wildtiere aufhalten.
Markierungen von Wildruhezonen beachten
Um nicht ausversehen in eine Wildruhezone einzudringen, müssen die Markierungen dieser beachtet werden. Grüne Tafeln weisen auf die Zonen hin und Seile sperren diese ab.
Trotzdem lohnt es sich, einen Blick auf die Karte zu werfen, welche ebenfalls die geltenden Wildruhezonen aufzeigt. Auf der Karte im Winterprospekt sind die Zonen gepunktet, auf den Karten von Swisstopo sind die Flächen rötlich markiert.
Weiter unten auf dieser Seite folgt noch eine genaue Auflistung der Wildruhezonen im Chäserrugg Gebiet.
Wem gehören diese Spuren?
Welche Tiere im Chäserrugg Gebiet unterwegs sind, zeigen auch die Spuren im Schnee. Wer die Spuren erkennt, kann leicht auf das Tier schliessen. Erkennen Sie das Tier in den Spuren?
... einem Alpenschneehuhn
Mit seinem im Winter komplett weissen Federkleid ist das Alpenschneehuhn gut getarnt. So sieht man es nur selten, jedoch sind dessen knarrenden Rufe in der Bergwelt gut hörbar.
Das Alpenschneehuhn gräbt sich nachts oder teils auch mittags in den Schnee ein, da es dann verdaut und der Schnee das Alpschneehuhn isoliert und schützt. So kann es ruhen und durch das Verdauen wichtige Nährstoffe aufnehmen.
Bereits bei einer Annäherung von 300 Metern spürt es jedoch die Vibrationen und flieht aus seiner Höhle. Dabei wird der lebenswichtige Verdauungsvorgang unterbrochen und weitere Energie für die Flucht verloren. Deshalb sind die Wildruhezonen für das Alpenschneehuhn wichtig.
... einem Rothirsch
Während den Wintermonaten verfällt der Rothirsch als Sparmassnahme seiner Energiereserven in eine Winterstarre auch «Torpor» genannt. Diese Starre ähnelt einem Winterschlaf, wobei der Rothirsch seinen Herzschlag um bis zu 60 % reduziert. Auch seine Körpertemperatur sinkt, um Energie zu sparen.
Um diese Starre einnehmen und aufrecht erhalten zu können, muss der Rothirsch sich jedoch sicher fühlen. Wird er stetig von Wintersportlern gestört, kann er nicht in diesen nötigen Ruhezustand verfallen und benötigt zusätzliche Energie für die Flucht. Da auch er in den Wintermonaten nur ein reduziertes Nahrungsangebot findet, kann eine Flucht fatale Folgen für den Rothirsch haben. Dass das Tier geflüchtet ist, kann an der Spur erkannt werden: Der Abdruck des Afterzehen wird erst in der Spur des flüchtenden Rothirsch sichtbar.Deshalb sind die Wildruhezonen für den Rothirsch wichtig.
mehr zum Rothirsch erfahren
... einer Gams
In der Nähe der Waldgrenze ist die Gams anzutreffen. In den Wintermonaten ist das Fell dunkler und dichter, da es so vor der Kälte isoliert und besser durch die Sonne gewärmt wird. In dieser Zeit bewegt sich die Gams auch weniger weit und lebt in kleineren Einständen (=Revieren). Diese liegen oft an steilen Abhängen, welche durch ihre südöstliche bis südwestliche Ausrichtung sehr sonnig sind. Folglich liegt hier auch weniger Schnee, was der Gams einen einfacheren Zugang zur Nahrung ermöglicht.
Um Energie zu sparen, verkleinert sich der Pansen, der Vormagen, der Gams. Da das Nahrungsangebot im Winter aber sehr spärlich ist, muss sich die Gams einen grossen Teil des Tages mit der Nahrungssuche beschäftigen. Ansonsten ruht sie an sonnigen oder geschützten Plätzen und spart so zusätzliche Energie. Muss sie dann vor Wintersportler flüchten, speziell im tiefen Schnee, verbraucht sie zusätzliche Energie. Deshalb sind die Wildruhezonen für die Gams wichtig.
mehr zur Gams erfahren
... einem Schneehasen
Im Verlauf des Jahres wechselt der Schneehase dreimal das Fell. So ist sein Fell in den Wintermonaten weiss, im Herbst und Frühling graubraun und im Sommer braun. Im Winter isoliert das Fell den Hasen zusätzlich gegen die Kälte anhand der Luft in den Fellhaaren. Weiter sind auch seine Hinterfüsse stark behaart und mit seinen weit spreizbaren Zehen kann er sich wie auf Schneeschuhen fortbewegen.
Offene Flächen über den Waldgrenzen und im Winter lichte Wälder bilden den Lebensraum des Schneehasen. Grösstenteils ist er nachtaktiv, lebt er aber in einer ruhigen Gegend, kann er auch am Tag zu sehen sein. Während den Wintermonaten nimmt er auf Felsen, apere Flächen oder auch unter Sträuchern eine Ruhehaltung ein. So kann er möglichst viel Körperwärme behalten. Wird er jedoch von einem Wintersportler aufgeschreckt, verlässt er im letzten Moment diese Ruhehaltung fluchtartig, was viel Energie und das Unterbrechen der Ruhehaltung benötigt. Deshalb sind Wildruhezonen für den Schneehasen wichtig.
mehr zum Schneehasen erfahren
Im Chäserrugg Gebiet befinden sich verschiedene Wildruhezonen. Erkennbar sind diese aufgrund der Tafeln sowie der Seile mit Wimpeln, welche auf die Zonen hinweisen. Auch in der Karte des Gebietes sind die Wildruhezonen mit gepunkteten Flächen signalisiert.
Wildruhezone | Stöfeli (Nr. 107.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Schwiloch (Nr. 28.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Bannwald (Nr. 29.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Zinggen (Nr. 30.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Vorderer Herrenwald (Nr. 31.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Pfruendwald-Spennwald (Nr. 32.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Weid-Schwendibüel (Nr. 33.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Burenwald (Nr. 110.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Wildruhezone | Seichbergwald (Nr. 27.0) |
Schutzstatus | rechtsverbindlich |
Bestimmungen | Zutrittsverbot |
Zusatzinformationen | Zutrittsverbot bei Schneelage, Leinenpflicht |
Schutzzeit | 01.01. - 31.12. |
Grundlage | Schutzverordnung |
Beschlussjahr | 2015 |
Kanton | SG |
Quellen: www.wildruhezonen.ch / map.geo.admin.ch
Informationsstellen
wildruhezonen.ch
Das Portal informiert über die geltenden Wildruhezonen in der Schweiz und wird koordiniert vom Bundesamt für Umwelt BAFU. Neben der eingebunden Karte von swisstopo bietet die Seite vielseitige Informationen über Wildtiere und die Relevanz von Wildruhezonen für die Tierwelt.
Natur & Freizeit
Der Verein motiviert mit Kampagnen Erholungssuchende und Sportaktive zu einem natur- und umweltschonenden Verhalten. Die Kampagne "Schneesport mit Rücksicht - RespekTier deine Grenzen" sensibilisiert und liefert Informationsmaterialien für Schneesportlerinnen und Schneesportler.
Pro Natura
Naturschutzorganisation in der Schweiz, welche der Natur eine Stimme verleit und sich für den Bezug zur Natur einsetzt. Auf der Seite "Mit Rücksicht in die Natur" nennt die Organisation wichtige Regeln, die für einen respektvollen Aufenthalt in der Natur zu beachten sind.
Schweizer Alpen-Club
Der SAC ist der Bergsportverein in der Schweiz, der sich für eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt der Bergwelt einsetzt. Auf der Seite "Naturverträglicher Schneesport - Im Schnee zu Gast" erklärt der SAC wie die Wildtiere im Winter leben und worauf der Wintersportler deshalb achten muss.